Rechtsprechung
OLG Schleswig, 25.04.2007 - 6 W 10/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der Kostentragungslast nach Klagerücknahme; Streit über den tatsächlichen Erhalt einer streitgegenständlichen Abmahnung; Rechtliche Einordnung einer Geltendmachung der Unkenntnis einer Abmahnung als Schutzbehauptung; Eidesstattliche Versicherung über die ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§ 130 BGB
- Judicialis
BGB § 130
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 130
Zum Beweis des Zugangs eines wettbewerbsrechtlichen Abmahnschreibens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abmahnschreiben im Wettbewerbsrecht: Zugang bedarf Beweises!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 21.03.2007 - 6 O 140/06
- OLG Schleswig, 25.04.2007 - 6 W 10/07
Papierfundstellen
- GRUR 2008, 456 (Ls.)
- GRUR-RR 2008, 138
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 150/95
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Kraftfahrzeugleasingverträge mit …
Auszug aus OLG Schleswig, 25.04.2007 - 6 W 10/07
Der Senat folgt der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Zugang einer Willenserklärung des vollen Beweises bedarf, der nicht schon damit erbracht ist, dass die Absendung bewiesen ist (vgl. BGH NJW 1996, 2033, 2035).Hinsichtlich Postversendungen hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 24. April 1996 (NJW 1996, 2033, 2035) ausgeführt, dass die Beweislast für den Zugang eines mit einer Willenserklärung versehenen Schreibens beim Versender liege.
- BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93
Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens
Auszug aus OLG Schleswig, 25.04.2007 - 6 W 10/07
Auch insofern ist der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß Urteil vom 7. Dezember 1994 (NJW 1995, 665 ff.) zu folgen.
- AG Bremen, 15.04.2009 - 23 C 496/06 Aufgrund der Entscheidung des BGH vom 25.04.2006 zur Rechtszeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes, in welcher der BGH für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit allein darauf abstellte, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) wurden, und der Ausdruck des Empfangenen bei Gericht erst nach Fristablauf als nicht mehr erheblich angesehen wurde (BGH NJW 2006, 2263), wird die Übertragung dieser Grundsätze auf die Zugangsproblematik im Privatrechtsverkehr unter Berücksichtigung der rasanten Entwicklung der Kommunikationstechnik diskutiert(zuletzt bejahend: OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2008 - 12 U 65/08 = r + s 2008, 505; OLG Celle, Urteil vom 19.06.2008 - 8 U 80/07 = NJOZ 2008, 3072; AG Hagen, Urteil vom 02.07.2008 - 16 C 68/08 = MMR 2008, 859; verneinend: OLG Schleswig, Beschluss vom 25.04.2007 - 6 W 10/07 = GRUR-RR 2008, 138).
- VG Düsseldorf, 19.02.2008 - 20 K 1018/07
Verbot einer Klärung von schwierigen, bislang nicht hinreichend geklärten …
Insbesondere wegen der verschiedenen Möglichkeiten von Unterbrechungen und Störungen der Datenübermittlung im öffentlichen Netz, die nicht notwendigerweise im Ergebnisprotokoll des Sendegeräts registriert werden, kann durch ein Telefax- Sendeprotokoll weder der Zugang des Telefax bewiesen, noch ein Anscheinsbeweis für einen Zugang erbracht werden, vgl. BFH, Beschluss vom 23.11.2007 - V B118-199/06 u.a. - JURIS m.w.N.; Schleswig- Holsteinisches OLG, Beschluss vom 25.04.2007 - 6 W 10/07 - JURIS unter Berufung auf das Urteil des BGH vom 07.12.1994 - VIII ZR 153/93 - NJW 1995, 665.